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SDL-Gutachten
Seit der Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetz im Jahr 2009 sind für die Errichtung von neuen Windkraftanlagen sowohl Anlagen- als auch Einheitenzertifikate zu erstellen. Als ausgewiesener Gutachter durch die Fördergesellschaft Windenergie e.V. Laut Empfehlungsliste FGW Zertifizierer und Gutachter von Bestandsanlagen helfen wir Ihnen gerne Ihre Probleme und Schwierigkeiten zu lösen. Mit uns finden Sie Lösungen zu folgenden Themen:
Blindleistungsunterspannungsschutz (Q-U-Schutz)
Durchfahren von Netzfehlern
Verhalten bei Frequenzänderung
Schutzeinrichtungen
Konformitätserklärung
Neben dem Planungszertifikat, welches für die Vergütung nach EEG zwingend benötigt wird, muss eine Überprüfung der tatsächlichen Bauausführung durch einen Fachmann erfolgen. Ohne die Konformitätserklärung / Konformitätsnachweis besteht kein rechtlicher Vergütungsanspruch nach EEG.
Wir bieten Ihnen die komplette Abarbeitung der geforderten Maßnahmen zur Erstellung der Konformitätserklärung zum Sachverständigengutachten gemäß §6 SDLWindV.